Kulinarisches
Hier finden Sie einen Auszug aus unserer Speise- und Getränkekarte sowie unsere Specials zu besonderen Anlässen
Allergenkennzeichnung
Durch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ab dem 13.12.2014 geltende umfangreicheKennzeichnungspflicht für Allergene, müssen wir auf Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten
auslösen können, in geeigneter Form hinweisen. Hierzu erhalten Sie auf Nachfrage
mündliche Auskunft durch unser entsprechend geschultes Personal, das Ihnen auch gerne
eine Allergikerkarte bzw. -Kladde aushändigt.